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Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Flughafen Wien Team

Am Flughafen Wien gibt es für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und besonderen Bedürfnissen eine Reihe von Services wie eine persönliche Begleitung, barrierefreie Halte- und Parkmöglichkeiten, Parkermäßigungen und einen Vorfeldtransfer vom Terminal zum Flieger und zurück.

Was müssen Sie tun, um den PRM Service am Flughafen Wien in Anspruch nehmen zu können?

  • Bitte geben Sie bereits bei der Flugbuchung den Grad Ihrer Bewegungseinschränkung bekannt (siehe Grad der Bewegungseinschränkung auf dieser Seite unten).
     
  • Bitte melden Sie Ihren Bedarf an Unterstützung bei Ihrem Reiseunternehmen oder Ihrer Airline (Airlines am Flughafen Wien) mindestens 48 Stunden vor Abflug. So kann die Weiterleitung an das Betreuungsservice garantiert werden.
     
  • Sie haben keinen Bedarf angemeldet? Kein Problem, kommen Sie zum Check-in Schalter Ihrer Fluglinie, dort finden Sie in jedem Fall Hilfe. Es kann nur ein wenig länger dauern.
     
  • Alle Services sind selbstverständlich rund um die Uhr und kostenlos verfügbar.

Holen & Bringen

Nutzen Sie, Ihr Taxi oder Ihre Begleitung die gekennzeichneten Gratisstellplätze zum Ein- und Aussteigen nahe am Terminal und der Ankunftshalle.

Parken

Parken Sie auf markierten Parkplätzen nahe an allen Terminals und der Ankunftshalle und um 50 % ermäßigt.

Abflug

Melden Sie sich beim Check-in Schalter Ihrer Fluglinie.

Übersicht aller Airlines am Flughafen Wien

Vorfeldtransfer

Speziell ausgestattete Kleinbusse bringen Sie von Terminal zu Terminal oder vom Terminal zum Flugzeug und zurück.

Persönlicher Begleitservice

Melden Sie Ihren Bedarf bei Ihrem Reiseunternehmen oder Ihrer Fluglinie bereits bei der Buchung oder 48 Stunden vor der Abreise. So können wir Sie sicher begleiten.

Kurze Wartezeiten

Wir garantieren Ihnen kürzere Wartezeiten bei Check-in, Sicherheitskontrolle und am Gate.

Grad der Bewegungsfreiheit

Sie sollten schon bei der Buchung Ihres Fluges angeben, zu welchem Grad Sie in Ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind. Es gelten international sieben Einstufungen zur Selbsteinschätzung:

Grad der Bewegungsfreiheit

Selbsteinschätzung

WCHR
(wheelchair - ramp)

Passagier kann kurze Distanzen gehen und Stufen steigen. Er/ Sie kann sich in der Kabine selbstständig bewegen und Flugzeugtreppen alleine bewältigen. Hilfestellung zum/ vom Flugzeug ist erforderlich.

WCHS
(wheelchair - steps)

Passagier kann die Flugzeugtreppe nicht auf/ absteigen, kann sich jedoch in der Kabine selbständig bewegen.

WCHC
(wheelchair - cabin seat)

Passagier ist komplett immobil und muss bis zum Kabinensitz gebracht bzw. von dort geholt werden.

DEAF
(deaf - passenger)

Passagier mit Hör oder Hör- und Sprachbehinderung.

BLND
(blind - passenger)

Passagier mit Sehbehinderung.

BLND/DEAF
(blind & deaf - passenger)

Passagier mit Seh- und Hörbehinderung, welcher sich nur mit Hilfe einer Begleitperson bewegen kann.

DPNA
(disabled passenger needing assistance)

Passagier mit intellektueller oder kognitiver Behinderung, welcher spezielle Assistenz benötigt.


Werden Sie mit einem Privatfahrzeug oder Taxi zum/vom Flughafen Wien gebracht/abgeholt?

Dann nutzen Sie die gekennzeichneten Gratisstellplätze zum Aussteigen bzw. Einsteigen und Ausladen bzw. Einladen des Gepäcks. Von dort erreichen Sie niveaugleich die Abflughalle bzw. Ankunftshalle. Bei Ihrer Ankunft melden Sie sich bitte beim Mobilitätsservice in der Ankunftshalle oder im Terminal 3, oder beim Check-in Schalter Ihrer  Fluglinie.

Wenn Sie mit Ihrem eigenen Fahrzeug kommen sind für Sie eigene Behindertenparkplätze gekennzeichnet.

Falls Sie bei der Einfahrt bzw. Ausfahrt irgendwelche Probleme haben und Hilfe benötigen, rufen Sie bei der Sprechtaste im Bereich der Einfahrts- bzw. Ausfahrtsschranken das Kassenpersonal: es wird Ihnen so schnell wie möglich geholfen!

Der Vorfeldtransfer bietet gebrechlichen oder behinderten Personen die Transportmöglichkeit vom Flugzeug in den Terminal und vom Terminal in das Flugzeug in einem speziell ausgestatteten Kleinbus.

(Gemäß der EU Richtlinie (EC) 1107/2006 übernehmen die Verantwortung der Hilfeleistung für Personen mit eingeschränkter Mobilität (PRM) im Flugverkehr die Flughäfen).